Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 532/1993 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 70dParagraph 70 d
Text
Zusätzliche Liquiditätsanforderung
§ 70d.Paragraph 70 d,
Die FMA hat auf Basis der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung gemäß § 69 Abs. 2 zur Festlegung angemessener Liquiditätsanforderungen zu beurteilen, ob es notwendig ist, Kreditinstituten oder Kreditinstitutsgruppen zusätzliche Liquiditätsanforderungen vorzuschreiben, um Liquiditätsrisiken zu unterlegen, denen ein Kreditinstitut oder eine Kreditinstitutsgruppe ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte. Bei der Überprüfung und Beurteilung angemessener Liquiditätsanforderungen hat die FMA insbesondere Die FMA hat auf Basis der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung gemäß Paragraph 69, Absatz 2, zur Festlegung angemessener Liquiditätsanforderungen zu beurteilen, ob es notwendig ist, Kreditinstituten oder Kreditinstitutsgruppen zusätzliche Liquiditätsanforderungen vorzuschreiben, um Liquiditätsrisiken zu unterlegen, denen ein Kreditinstitut oder eine Kreditinstitutsgruppe ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte. Bei der Überprüfung und Beurteilung angemessener Liquiditätsanforderungen hat die FMA insbesondere
die Art, den Umfang und die Komplexität der vom Kreditinstitut oder der Kreditinstitutsgruppe betriebenen Bankgeschäfte;
die Regelungen, Strategien und Verfahren gemäß den §§ 39 und 39a und einer aufgrund § 39 Abs. 4 Z 7 erlassenen Verordnung;die Regelungen, Strategien und Verfahren gemäß den Paragraphen 39 und 39 a und einer aufgrund Paragraph 39, Absatz 4, Ziffer 7, erlassenen Verordnung;
das Ergebnis der Überprüfung und Bewertung gemäß § 69 Abs. 2; unddas Ergebnis der Überprüfung und Bewertung gemäß Paragraph 69, Absatz 2,; und
die Anforderungen gemäß Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2021
Dokumentnummer
NOR40234632