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COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG)

Gliederung Fassung vom 18.07.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 1Prüfungsgegenstand
  2. § 2Rechtsrahmen der Prüfung
  3. § 3Abfrage aus dem Transparenzportal
  4. § 4Geheimhaltung
  5. § 5Datenschutz
2. AbschnittPrüfung von finanziellen Leistungen gemäß § 2 Abs. 2 Z 7 ABBAG-Gesetz
  1. § 6Prüfung im Rahmen von abgabenbehördlichen Maßnahmen
  2. § 7Beauftragte Förderungsprüfung
  3. § 8Übermittlung des Prüfungsergebnisses
3. AbschnittPrüfung von Zuschüssen aus dem Härtefallfonds
  1. § 9Prüfung im Rahmen von abgabenbehördlichen Maßnahmen
  2. § 10Beauftragte Förderungsprüfung
  3. § 11Übermittlung des Prüfungsergebnisses
4. AbschnittPrüfung von Kurzarbeitsbeihilfen gemäß § 37b Abs. 7 AMSG
  1. § 12Prüfung im Rahmen der Lohnsteuerprüfung
  2. § 12aÜberprüfung außerhalb der Lohnsteuerprüfung
  3. § 13Beauftragte Kurzarbeitsbeihilfenprüfung
  4. § 14Übermittlung des Prüfungsergebnisses
4a. AbschnittPrüfung von Förderungen nach dem Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit- Organisationen Unterstützungsfonds
  1. § 14aPrüfung im Rahmen von abgabenbehördlichen Maßnahmen
  2. § 14bBeauftragte Förderungsprüfung
  3. § 14cÜbermittlung des Prüfungsergebnisses
4b. AbschnittPrüfung von Förderungen nach der Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler
  1. § 14dPrüfung im Rahmen von abgabenbehördlichen Maßnahmen
  2. § 14eBeauftragte Förderungsprüfung
  3. § 14fÜbermittlung des Prüfungsergebnisses
4c. AbschnittPrüfung von Förderungen nach dem Investitionsprämiengesetz
  1. § 14gPrüfung im Rahmen von Abgabenbehördlichen Maßnahmen
  2. § 14hBeauftragte Förderungsprüfung
  3. § 14iÜbermittlung des Prüfungsergebnisses
4d. AbschnittPrüfung von Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz
  1. § 14jPrüfung im Rahmen von abgabenbehördlichen Maßnahmen
  2. § 14kBeauftragte Förderungsprüfung
  3. § 14lÜbermittlung des Prüfungsergebnisses
5. AbschnittSchlussbestimmungen
  1. § 15Jahresbericht
  2. § 16Anzeigepflicht
  3. § 17Verordnungsermächtigung
  4. § 18Verweisungen
  5. § 19Vollziehung
  6. § 20Inkrafttreten