Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Druckgeräteüberwachungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 420/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 21Paragraph 21
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
Überwachung bei Zuteilung zu Sonderbestimmungen
§ 21.Paragraph 21,
(1)Absatz eins,Dampfkessel, Druckbehälter oder Rohrleitungen, die von einer der Sonderbestimmungen gemäß Abs. 2 erfasst sind, sind der zutreffenden Sonderbestimmung zuzuteilen und es ist die Art der Überwachung nach Art und Umfang der Prüfungen sowie der Prüffristen, unbeschadet des § 30 Abs. 2, nach dieser Sonderbestimmung durchzuführen.Dampfkessel, Druckbehälter oder Rohrleitungen, die von einer der Sonderbestimmungen gemäß Absatz 2, erfasst sind, sind der zutreffenden Sonderbestimmung zuzuteilen und es ist die Art der Überwachung nach Art und Umfang der Prüfungen sowie der Prüffristen, unbeschadet des Paragraph 30, Absatz 2,, nach dieser Sonderbestimmung durchzuführen.
(2)Absatz 2,Die folgenden Arten von Dampfkessel, Druckbehälter und Rohrleitungen sind von einer Sonderbestimmung gemäß Anlage 3 erfasst:
Druckbehälter für elektrische Betriebsmittel von Hochspannungsanlagen, gefüllt mit SF6-Gas oder mit trockener Luft (Anlage 3 Z 1),Druckbehälter für elektrische Betriebsmittel von Hochspannungsanlagen, gefüllt mit SF6-Gas oder mit trockener Luft (Anlage 3 Ziffer eins,),
Druckbehälter und Rohrleitungen in Kälteanlagen und Wärmepumpenanlagen (Anlage 3 Z 2),Druckbehälter und Rohrleitungen in Kälteanlagen und Wärmepumpenanlagen (Anlage 3 Ziffer 2,),
Druckbehälter für Flüssiggas (Anlage 3 Z 3),Druckbehälter für Flüssiggas (Anlage 3 Ziffer 3,),
Druckbehälter aus austenitischen Stählen (Anlage 3 Z 4),Druckbehälter aus austenitischen Stählen (Anlage 3 Ziffer 4,),
Vakuumisolierte Druckbehälter (Anlage 3 Z 5),Vakuumisolierte Druckbehälter (Anlage 3 Ziffer 5,),
Druckbehälter und Rohrleitungen in Luftverflüssigungs- und Luftzerlegungsanlagen (kalter Teil) (Anlage 3 Z 6),Druckbehälter und Rohrleitungen in Luftverflüssigungs- und Luftzerlegungsanlagen (kalter Teil) (Anlage 3 Ziffer 6,),
Druckbehälter und Rohrleitungen in Fernwärmeanlagen (Anlage 3 Z 7),Druckbehälter und Rohrleitungen in Fernwärmeanlagen (Anlage 3 Ziffer 7,),
Druckbehälter und Rohrleitungen in Acetylenanlagen (Anlage 3 Z 8),Druckbehälter und Rohrleitungen in Acetylenanlagen (Anlage 3 Ziffer 8,),
Druckbehälter für Filter, Abscheider, Kombinationen von Filter und Abscheider, Vorwärmer und Schalldämpfer in Erdgasleitungen (Anlage 3 Z 9),Druckbehälter für Filter, Abscheider, Kombinationen von Filter und Abscheider, Vorwärmer und Schalldämpfer in Erdgasleitungen (Anlage 3 Ziffer 9,),
Ortsbewegliche Dampfkessel (Anlage 3 Z 10),Ortsbewegliche Dampfkessel (Anlage 3 Ziffer 10,),
Löschmittelbehälter für Pulverlöscher (Anlage 3 Z 11).Löschmittelbehälter für Pulverlöscher (Anlage 3 Ziffer 11,).
(3)Absatz 3,Ergeben die Überwachungsmaßnahmen den Verdacht, dass andere als die in der Sonderbestimmung berücksichtigten Schädigungsmechanismen wirksam sind, so sind zusätzliche Untersuchungen und Überprüfungen durchzuführen und die bestehende Zuteilung ist zu überprüfen.
Schlagworte
Luftverflüssigungsanlage
Zuletzt aktualisiert am
11.01.2016
Dokumentnummer
NOR40177777