(2)Absatz 2,Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus kann sich dafür der Umweltbundesamt GmbH bedienen. Soweit möglich ist der wesentliche Inhalt der Verfahrensdokumentation im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation hat insbesondere die Genehmigungs- und Feststellungsentscheidungen (§ 15 Abs. 1, § 26, § 30, § 34), die Unterlagen betreffend Strategische Umweltprüfungen (§ 41 Abs. 2) sowie verfahrensbezogene Sachverständigengutachten, Vorschläge für Trassenkorridore gemäß § 38 sowie Angaben über die jedes Jahr durchgeführten Genehmigungs- und Feststellungsverfahren mit Art, Zahl und Verfahrensdauer zu enthalten, ebenso wie einen aktuellen Link auf der Website der EABG-Behörden, auf denen Kundmachungen nach diesem Bundesgesetz (§ 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1) erfolgen. Diese Unterlagen sind dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus von den zuständigen Behörden, den Landesverwaltungsgerichten und vom Bundesverwaltungsgericht zu übermitteln.Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus kann sich dafür der Umweltbundesamt GmbH bedienen. Soweit möglich ist der wesentliche Inhalt der Verfahrensdokumentation im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation hat insbesondere die Genehmigungs- und Feststellungsentscheidungen (Paragraph 15, Absatz eins,, Paragraph 26,, Paragraph 30,, Paragraph 34,), die Unterlagen betreffend Strategische Umweltprüfungen (Paragraph 41, Absatz 2,) sowie verfahrensbezogene Sachverständigengutachten, Vorschläge für Trassenkorridore gemäß Paragraph 38, sowie Angaben über die jedes Jahr durchgeführten Genehmigungs- und Feststellungsverfahren mit Art, Zahl und Verfahrensdauer zu enthalten, ebenso wie einen aktuellen Link auf der Website der EABG-Behörden, auf denen Kundmachungen nach diesem Bundesgesetz (Paragraph 18, Absatz 2,, Paragraph 19, Absatz eins,) erfolgen. Diese Unterlagen sind dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus von den zuständigen Behörden, den Landesverwaltungsgerichten und vom Bundesverwaltungsgericht zu übermitteln.