Rechtstracker.at

Anl. 3 EEffG

Fassungen
12.08.2014 bis 14.06.2023
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 312.08.201414.06.2023 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2023

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundes-Energieeffizienzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2014, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2023,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

12.08.2014

Außerkrafttretensdatum

14.06.2023aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2023

Abkürzung

EEffG

Index

58/03 Sicherung der Energieversorgung

Text

Anhang römisch drei

Energieaudits für große Unternehmen haben folgenden Mindestkriterien zu entsprechen:
  1. Litera a
    Sie basieren auf aktuellen, gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger (zB Rechnungen vom Energiehändler), wobei die ausgewiesenen Mengen – sofern erforderlich – in energetische Einheiten umgerechnet werden müssen, und basieren – sofern vorhanden – auf Lastprofilen (für Strom) bzw. Zähleinrichtungen mit fernübertragbaren Energiewerten;
  2. Litera b
    Sie müssen wesentliche Energieverbrauchsbereiche gemäß Litera c bis Litera e, aufzeigen. Um einen wesentlichen Energieverbrauchsbereich handelt es sich dann, wenn dieser mindestens 10% Anteil am Gesamtenergieverbrauch hat;
  3. Litera c
    Sie schließen im Fall gemäß Litera b, eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen ein. Hierbei haben sie, neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247 1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (Gebäudebegehung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
    1. Sub-Litera, a, a
      Die Datenerhebung hat folgende Punkte zu umfassen:
    • Strichaufzählung
      Eigentumsverhältnisse- und Nutzervereinbarungen, Mietverträge;
    • Strichaufzählung
      Äußere Form des Gebäudes (zB L-Form, T-Form, H-Form);
    • Strichaufzählung
      Lageplan des Gebäudes bzw. der Gebäudegruppen (zB Orientierung des Gebäudes, Umfeld des Gebäudes);
    • Strichaufzählung
      Gebäudemaße bzw. Raumbuch;
    • Strichaufzählung
      Gebäudenutzung (zB Bürohaus, Produktionshalle);
    • Strichaufzählung
      Gebäudehülle (U-Werte von Bauteilen);
    • Strichaufzählung
      Technische Gebäudeausrüstung inkl. schematische Darstellungen, Regelschemen bzw. Einstellungen & Daten zu Geräten (zB Heizung, Raumlufttechnik, Kühlung, Warmwasseraufbereitung, Wassersysteme für Sanitärbereiche, elektrische Systeme, Gebäudeleittechnik, Aufzüge, Sonnenschutzmaßnahmen, Solarthermie, PV, Kraft Wärme Kopplung);
    • Strichaufzählung
      Energieexport an Drittparteien;
    • Strichaufzählung
      Gesetzte energierelevante Maßnahmen im Bereich Gebäudeinstandhaltung;
    • Strichaufzählung
      Zielniveau der klimatischen Bedingungen im Inneren des Gebäudes (zB Innenraumtemperatur, Raumluftfeuchte, Belichtung, Beschattung);
    • Strichaufzählung
      Soweit vorhanden: Energieausweis und erstellte Energiezertifikate;
    • Strichaufzählung
      Programme zur Sensibilisierung der Nutzer bzw. eines relevanten Personenkreises.
    1. Sub-Litera, b, b
      Die Gebäudebegehung hat folgende Punkte zu umfassen:
    • Strichaufzählung
      Bewertung des tatsächlichen Niveaus jeder Leistung der Gebäudeversorgung wobei Alter, Speicherung und Verteilung sowie Emissionssystem und Steuerung zu berücksichtigen sind (zB Temperatur, Luftfeuchte, Grad der Beleuchtungsstärke);
    • Strichaufzählung
      Verständnis der treibenden Faktoren der Änderungen in den technischen Systemen, wie zB jahreszeitgebundene Anforderungen.
    1. Sub-Litera, c, c
      Im Rahmen der Maßnahmenempfehlungen sind zumindest folgende Punkte zu behandeln:
    • Strichaufzählung
      Definition des geeigneten Niveaus für jede Leistung der technischen Gebäudeausrüstung;
    • Strichaufzählung
      Berücksichtigung der Wechselwirkung der technischen Gebäudeausrüstung mit der Gebäudehülle und der äußeren Umwelt;
    • Strichaufzählung
      Alter des Gebäudes sowie der technischen Systeme, deren Zustand und wie diese betrieben und instandgehalten werden;
    • Strichaufzählung
      Vergleich der Technik vorhandener Systeme und Anlagen mit den effizientesten, auf dem Markt verfügbaren Systemen und Anlagen.
    1. Litera d
      Sie schließen im Fall gemäß Litera b, eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie ein. Hierbei haben sie, neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung und –analyse, den Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
    2. Sub-Litera, a, a
      Die Datenerhebung und -analyse muss folgende Punkte umfassen:
    • Strichaufzählung
      Herstellungsverfahren (technische Daten zu Produkt und Produktgüte, gegenwärtige Betriebsbedingungen betreffend Sollwerte) und zugehörige Nutzmittelprozesse (zB Dampf, Warmwasser, Druckluft, elektrische Antriebe, Wärmerückgewinnungsanlagen, Pumpen, Ventilatoren und Lüftungssysteme, Beleuchtung, IT Infrastruktur);
    • Strichaufzählung
      Weitere relevante Prozesse (zB Lagerung, Verpackung, Logistik, Büros, Forschungszentren, Laboratorien) und deren Nutzmittelprozesse;
    • Strichaufzählung
      Gegenwärtige Betriebsbedingungen (Sollwerte) von Nutzmittelprozessen;
    • Strichaufzählung
      Vorhandener Plan zur Datenmessung;
    • Strichaufzählung
      Spezielle Bedingungen und Beschränkungen für Prozess und Umwelt (zB ArbeitnehmerInnenschutzvorgaben);
    • Strichaufzählung
      Produktbezogene Energieleistungskennzahl(en);
    • Strichaufzählung
      Verteilung des Energieverbrauchs auf die einzelnen Prozesse;
    • Strichaufzählung
      Analyse der Energiebilanz des Standorts auf Grundlage der Energierechnungen und der hergestellten Warenmengen.
    1. Sub-Litera, b, b
      Der Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) muss beinhalten:
    • Strichaufzählung
      Zusätzliche Messungen, um die gegenwärtigen Betriebsbedingungen (Sollwerte) bei Nutzmittelprozessen und Herstellungsverfahren, sowie die Auswirkungen und den Energieeinsatz und Verbrauch zu bestätigen.
    1. Sub-Litera, c, c
      Im Rahmen der Maßnahmenempfehlungen sind mindestens folgende Punkte zu behandeln:
    • Strichaufzählung
      Maßnahmen zur Verminderung oder Rückgewinnung der Energieverluste;
    • Strichaufzählung
      Austausch, Änderung oder Aufstockung der Ausrüstung;
    • Strichaufzählung
      Verbesserung des Energiemanagements: effizienterer Betrieb und fortlaufende Optimierung;
    • Strichaufzählung
      Verbesserte Instandhaltung;
    • Strichaufzählung
      Entwicklung von Programmen zur Verhaltensänderung;
    • Strichaufzählung
      Plan zur Datenmessung.
    1. Litera e
      Sie schließen im Fall gemäß Litera b, eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Beförderungs- bzw. Transportprozessen ein. Hierbei haben sie, neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
    2. Sub-Litera, a, a
      Die Datenerhebung muss folgende Punkte umfassen:
    • Strichaufzählung
      Energieverbrauch oder Betriebsstunden jedes Fahrzeugs während des vergangenen Jahres;
    • Strichaufzählung
      Kennzahl Personenverkehr: Anteil der jeweiligen Verkehrsträger an der Verkehrsleistung in % (Einheit Personenkilometer);
    • Strichaufzählung
      Kennzahl Güterverkehr: Anteil der jeweiligen Verkehrsträger an der Verkehrsleitung in % (Einheit: Tonnenkilometer);
    • Strichaufzählung
      Zusammensetzung der Flotte und der Fahrzeuge: Liste sämtlicher Fahrzeuge mit Angabe von Alter und technischen Hauptmerkmalen (zB höchstzulässiges Gesamtgewicht, Normverbrauch, Kraftstoffart, bei LKWs zusätzlich: Euroklasse und Motorgröße);
    • Strichaufzählung
      Potenzial zur Tourenoptimierung;
    • Strichaufzählung
      Ist der Transport oder ein Teil der Transportes ausgelagert: energierelevante Kriterien zur Vergabe der Transportleistung erheben;
      • Strichaufzählung
        Instandhaltungsprogramme, Prüflisten für Inspektion und Abnahme und Instandhaltungsaufzeichnungen;
      • Strichaufzählung
        Nachweisliche regelmäßige Lenkerschulungen oder Schulungen weiterer relevanter Personen zur Verminderung des Energieverbrauchs inkl. Wirkungsmonitoring (zB Spritspartrainings für Lenker, Reifendruckmessung beim Auftanken);
      • Strichaufzählung
        Energierelevante Beschaffungsvorgaben an Fahrzeuge;
      • Strichaufzählung
        Kennzahl(en) für Energieeffizienz im Bereich Transport (mind. betreffend Treibstoffverbrauch und CO2 Emissionen);
      • Strichaufzählung
        Energieeffizientes Dienstreisemanagement;
      • Strichaufzählung
        Mitarbeitermobilitätsmanagement.
      1. Sub-Litera, b, b
        Im Rahmen der Maßnahmenempfehlungen sind mindestens folgende Punkte zu behandeln:
      • Strichaufzählung
        Verbesserung des Instandhaltungsprogramms;
      • Strichaufzählung
        Energie- und CO2 relevante Beschaffungsvorgaben an Fahrzeuge;
      • Strichaufzählung
        Energie- und CO2 relevante Punkte bei der Vergabe von Transportleistungen;
      • Strichaufzählung
        Regelmäßige nachweisliche Lenkerschulungen;
      • Strichaufzählung
        Optimierung der Fahrtroutenplanung;
      • Strichaufzählung
        Reduktion von Emissionen und Energieverbräuchen;
      • Strichaufzählung
        Messung mittels energieeffizienten Kennzahlen;
      • Strichaufzählung
        Alternatives Dienstreisemanagement;
      • Strichaufzählung
        Alternatives Mitarbeitermobilitätsmanagement;
    1. Litera f
      Sie basieren nach Möglichkeit auf einer Lebenszyklus-Kostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten, um langfristige Einsparungen, Restwerte von langfristigen Investitionen und Abzinsungssätze zu berücksichtigen. Soweit möglich, müssen zur Berechnung der Energieeinsparlösungen dynamische Rechenverfahren (zB die Kapitalwert- oder Annuitätenmethode) herangezogen werden.
    2. Litera g
      Sie werden von Personen durchgeführt, die die in Paragraph 17, festgelegten Qualitätsstandards erfüllen.
    3. Litera h
      Sie sind verhältnismäßig und so repräsentativ, dass sich daraus ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt und sich die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen.

Schlagworte

Datenanalyse, Eigentumsvereinbarung, Beförderungsprozess, Kapitalwertmethode

Im RIS seit

13.08.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2023

Gesetzesnummer

20008914

Dokumentnummer

NOR40164340