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Art. 6 EG-UStG 1972

Fassungen
01.01.1973 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 224/1972 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 601.01.197331.12.1994 BGBl. Nr. 224/1972 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Umsatzsteuereinführungsgesetz 1972

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1972,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

01.01.1973BGBl. Nr. 224/1972

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Abkürzung

EG-UStG 1972

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt

Nr. 663 aus 1994,).

Text

Artikel römisch sechs

Anwendung derzeit geltender bundesgesetzlicher Vorschriften auf dem Gebiete der Umsatzsteuer, der Beförderungssteuer und des Finanzstrafrechtes

  1. Absatz eins,Die derzeit auf dem Gebiete der Umsatz- und Beförderungssteuer geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften sind auf Lieferungen, sonstige Leistungen den Eigenverbrauch, vergütungsfähige Vorgänge und Beförderungen, wenn diese Vorgänge vor dem 1. Jänner 1973 bewirkt worden sind, sowie auf die Einfuhr von Waren, bei welcher der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebende Zeitpunkt gemäß Paragraph 6, des Zollgesetzes 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 129, vor dem 1. Jänner 1973 liegt, weiterhin anzuwenden.
  2. Absatz 2,In die nach Paragraph 21, Absatz eins, des Umsatzsteuergesetzes 1972 abzugebende Voranmeldung sind auch jene Umsatz- und Beförderungssteuerbeträge aufzunehmen, die auf Vorgänge entfallen, die vor dem 1. Jänner 1973 bewirkt worden sind.
  3. Absatz 3,Auf Finanzvergehen betreffend die Beförderungssteuer ist unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Begehung das Finanzstrafgesetz in der bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Dasselbe gilt für Verletzungen der Geheimhaltungspflicht betreffend die in Stempelmarken zu entrichtende Beförderungssteuer.

Gesetzesnummer

10004107

Dokumentnummer

NOR12045381

Alte Dokumentnummer

N3197211126R