Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Einführungsgesetz zur Exekutionsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 6/1953Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1953,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
23/05 Sonstiges Exekutionsrecht
Text
Artikel I.Artikel römisch eins.
(1)Absatz eins,Das Gesetz über das Exekutions- und Sicherungsverfahren (Exekutionsordnung) ist gleichzeitig mit dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozeßordnung) als Vorschrift für das Verfahren bei Exekutionen und einstweiligen Verfügungen, die den ordentlichen Gerichten zugewiesen sind, in Wirksamkeit getreten.
(2)Absatz 2,Mit demselben Tage haben, soweit nicht dieses Einführungsgesetz in seiner ursprünglichen Fassung oder die Exekutionsordnung in ihrer ursprünglichen Fassung eine Ausnahme enthielt, alle in anderen gesetzlichen Vorschriften enthaltenen Bestimmungen über Gegenstände, die in der Exekutionsordnung geregelt sind, ihre Wirksamkeit verloren.
Schlagworte
Exekutionsverfahren, Inkrafttreten
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021
Dokumentnummer
NOR12025255
alte Dokumentnummer
N2195318278R