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Anl. 5 ElWG

Fassungen
ab 24.12.2025 — BGBl. I Nr. 91/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 5 heute24.12.2025 BGBl. I Nr. 91/2025 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2025,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

24.12.2025BGBl. I Nr. 91/2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ElWG

Index

58/02 Energierecht

Text

Anlage römisch fünf, (zu Paragraph 130,)

Pauschaliertes Netzanschlussentgelt

Für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger gelten folgende Pauschalen als Netzanschlussentgelt gemäß Paragraph 130 :

Netzwirksame Leistung

Entgelt

0 bis 20 kW

13 Euro pro kW

21 bis 250 kW

19,50 Euro pro kW

251 bis 1.000 kW

45,50 Euro pro kW

1.001 bis 20.000 kW

65 Euro pro kW

mehr als 20.000 kW

91 Euro pro kW

Sollten die tatsächlichen Kosten für den Anschluss der Stromerzeugungsanlage mehr als 227,50 Euro pro kW betragen, können die diesen Betrag überschreitenden Kosten dem Netzbenutzer gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall dem Netzbenutzer mit der Rechnung eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen und darin auch zu begründen, warum ein Anschluss zu geringeren Kosten nicht möglich ist.

Im RIS seit

29.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2026

Gesetzesnummer

20013066

Dokumentnummer

NOR40274111