Rechtstracker.at

Anl. 1 EU-JZG

Fassungen
ab 16.05.2018 — BGBl. I Nr. 28/2018
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute16.05.2018 § → § BGBl. I Nr. 28/2018
Anl. 101.07.200715.05.2018 § → § BGBl. I Nr. 38/2007
Anl. 101.05.200430.06.2007 BGBl. I Nr. 36/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

16.05.2018BGBl. I Nr. 28/2018

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

EU-JZG

Index

25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug

Text

Anhang römisch eins

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird
Teil A

  1. Ziffer eins
    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
  2. Ziffer 2
    Terrorismus,
  3. Ziffer 3
    Menschenhandel,
  4. Ziffer 4
    sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
  5. Ziffer 5
    illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen,
  6. Ziffer 6
    illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,
  7. Ziffer 7
    Korruption,
  8. Ziffer 8
    Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union,
  9. Ziffer 9
    Wäsche von Erträgen aus Straftaten,
  10. Ziffer 10
    Geldfälschung, einschließlich der Euro-Fälschung,
  11. Ziffer 11
    Cyberkriminalität,
  12. Ziffer 12
    Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten,
  13. Ziffer 13
    Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt,
  14. Ziffer 14
    vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung,
  15. Ziffer 15
    illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe,
  16. Ziffer 16
    Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,
  17. Ziffer 17
    Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
  18. Ziffer 18
    Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen,
  19. Ziffer 19
    illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände,
  20. Ziffer 20
    Betrug,
  21. Ziffer 21
    Erpressung und Schutzgelderpressung,
  22. Ziffer 22
    Nachahmung und Produktpiraterie,
  23. Ziffer 23
    Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit,
  24. Ziffer 24
    Fälschung von Zahlungsmitteln,
  25. Ziffer 25
    illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern,
  26. Ziffer 26
    illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen,
  27. Ziffer 27
    Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen,
  28. Ziffer 28
    Vergewaltigung,
  29. Ziffer 29
    Brandstiftung,
  30. Ziffer 30
    Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
  31. Ziffer 31
    Flugzeug- und Schiffsentführung,
  32. Ziffer 32
    Sabotage.

Teil B

  1. Ziffer eins
    Gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßende Verhaltensweise, einschließlich Verstößen gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten und des Gefahrgutrechts,
  2. Ziffer 2
    Warenschmuggel,
  3. Ziffer 3
    Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum,
  4. Ziffer 4
    Bedrohungen von Personen und Gewalttaten gegen sie, einschließlich Gewalttätigkeit bei Sportveranstaltungen,
  5. Ziffer 5
    Sachbeschädigung,
  6. Ziffer 6
    Diebstahl,
  7. Ziffer 7
    Straftatbestände, die vom Entscheidungsstaat festgelegt wurden und durch Verpflichtungen abgedeckt sind, die sich aus im Rahmen des EG-Vertrags oder des Titels römisch sechs des EU-Vertrags erlassenen Rechtsakten ergeben.

Schlagworte

Pflanzenart, Flugzeugentführung, Lenkzeit

Im RIS seit

04.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2018

Gesetzesnummer

20003339

Dokumentnummer

NOR40202781