Rechtstracker.at

Art. 1 § 2 Euro-GenBeG

Fassungen
ab 30.12.2000 — BGBl. I Nr. 136/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 § 2 heute30.12.2000 BGBl. I Nr. 136/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2000,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

30.12.2000BGBl. I Nr. 136/2000

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

Euro-GenBeG

Index

21/04 Genossenschaftsrecht

Text

Umstellung der Geschäftsanteile

Paragraph 2,

Über die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro beschließt die Generalversammlung, abweichend von Paragraph 33, Absatz 2, GenG oder einer in der Satzung vorgesehenen höheren Mehrheit oder von weiteren Erfordernissen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Dies gilt auch, wenn mit der Umstellung eine Erhöhung oder Herabsetzung der Geschäftsanteile verbunden wird, durch die der Betrag der Geschäftsanteile auf den nächsthöheren oder nächstniedrigeren ganzzahligen Eurobetrag gestellt wird.

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2012

Gesetzesnummer

20001063

Dokumentnummer

NOR40014550