Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 94/2021Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 21Paragraph 21
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
Anwendung von Bestimmungen über die sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen
§ 21.Paragraph 21,
(1)Absatz eins,Die §§ 59a bis 59c EU-JZG sind sinngemäß anzuwenden, wenn vermieden werden soll, dass die EUStA und eine Behörde eines nicht teilnehmenden Mitgliedstaats parallele Verfahren führen.Die Paragraphen 59 a bis 59 c EU-JZG sind sinngemäß anzuwenden, wenn vermieden werden soll, dass die EUStA und eine Behörde eines nicht teilnehmenden Mitgliedstaats parallele Verfahren führen.
(2)Absatz 2,Die Bestimmungen des I. Hauptstücks des ARHG und die §§ 76a und 76b ARHG sowie die §§ 60 bis 62 und 76 EU-JZG sind sinngemäß anzuwenden, wenn sich die EUStA an einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe beteiligen soll.Die Bestimmungen des römisch eins. Hauptstücks des ARHG und die Paragraphen 76 a und 76 b ARHG sowie die Paragraphen 60 bis 62 und 76 EU-JZG sind sinngemäß anzuwenden, wenn sich die EUStA an einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe beteiligen soll.
(3)Absatz 3,Die EUStA hat die §§ 77 bis 80 EU-JZG sinngemäß anzuwenden, wenn Strafregisterauskünfte über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten einzuholen sind.Die EUStA hat die Paragraphen 77 bis 80 EU-JZG sinngemäß anzuwenden, wenn Strafregisterauskünfte über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten einzuholen sind.
(4)Absatz 4,Beabsichtigt das Gericht, in einem anderen Mitgliedstaat die Überwachung einer Entscheidung über die Anwendung gelinderer Mittel zu erwirken, so sind die §§ 115 bis 121 EU-JZG sinngemäß anzuwenden.Beabsichtigt das Gericht, in einem anderen Mitgliedstaat die Überwachung einer Entscheidung über die Anwendung gelinderer Mittel zu erwirken, so sind die Paragraphen 115 bis 121 EU-JZG sinngemäß anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2021
Dokumentnummer
NOR40234525