Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Fachstelle-Normungsbeteiligung-Gesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 218/2022Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 218 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Aufgaben der Fachstelle
§ 3.Paragraph 3,
Die Fachstelle hat insbesondere nachfolgende Aufgaben zu erfüllen:
Einbringen der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in die Normung;
Einbringen der Interessen von Menschen mit Behinderungen in die Normung;
Identifizierung und Vorschlag von relevanten Aktivitäten im Bereich nationaler, europäischer und internationaler Normung sowie den damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen und administrativen Aktivitäten;
Teilnahme an ausgewählten Gremien, insbesondere Normungsgremien, oder deren Beschickung (Nominierung, Betreuung) mit qualifizierten Vertreterinnen und Vertretern;
Zusammenarbeit mit einschlägigen Nichtregierungsorganisationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene;
Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Behindertenrat;
Pflege von Kontakten mit Organisationen, deren Zielsetzung Verbraucherschutz oder Barrierefreiheit einschließt;
Erstellung von Berichten, Kommentaren und Positionspapieren;
Erarbeitung von Projektbeschreibungen für externe Studien und Identifizierung von Auftragnehmerinnen und -nehmern für diese;
Öffentlichkeitsarbeit (zB Presseaussendungen, Website, Veranstaltungen, Präsentationen);
Beobachtung/Monitoring der Normungsarbeit;
Erarbeitung von Stellungnahmen und Einsprüchen zu nationalen, europäischen und internationalen Normentwürfen;
fachliche Unterstützung des Ausschusses für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards International (zB Bereitstellung von Unterlagen, fachliche Vorbereitung für die Sitzungen);
Teilnahme im Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten.
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2023
Dokumentnummer
NOR40249880