Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 434/1982 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2015Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Text
Organe des Wissenschaftsfonds
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die Organe des Wissenschaftsfonds sind
die Delegiertenversammlung (§ 5),die Delegiertenversammlung (Paragraph 5,),
das Kuratorium (§ 6),das Kuratorium (Paragraph 6,),
die Präsidentin oder der Präsident (§ 7),die Präsidentin oder der Präsident (Paragraph 7,),
das Präsidium (§ 8) sowiedas Präsidium (Paragraph 8,) sowie
der Aufsichtsrat (§ 9).der Aufsichtsrat (Paragraph 9,).
(2)Absatz 2,Bei der Besetzung von Organen ist soweit als möglich auf die geschlechterparitätische Besetzung und auf eine ausgewogene Altersstruktur zu achten.
(3)Absatz 3,Soweit in der Folge nicht anders bestimmt, entscheiden die Organe des Wissenschaftsfonds mit einfacher Mehrheit. Die Organe des Wissenschaftsfonds nehmen ihre Aufgaben auf der Basis einer Geschäftsordnung gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 wahr.Soweit in der Folge nicht anders bestimmt, entscheiden die Organe des Wissenschaftsfonds mit einfacher Mehrheit. Die Organe des Wissenschaftsfonds nehmen ihre Aufgaben auf der Basis einer Geschäftsordnung gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins, wahr.
(4)Absatz 4,Die Mitglieder von Kollegialorganen sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.
(5)Absatz 5,Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wissenschaftsfonds dürfen Weisungen erteilen:
die Organe des Wissenschaftsfonds sowie
die Mitglieder solcher Organe, soweit diesen Mitgliedern auf Grund
dieses Bundesgesetzes oder
bestimmte Aufgaben übertragen wurden.
Im Falle widersprechender Weisungen hat in Angelegenheiten des Aufsichtsrates dieser und in allen anderen Angelegenheiten das Präsidium zu entscheiden.
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2016
Dokumentnummer
NOR40173531