Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 392/1977Bundesgesetzblatt Nr. 392 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Verfahren nach §§ 1 und 2 dürfen vom Antragsgegner nicht zum Anlaß genommen werden, den von einer Verhaltensweise nach diesen Bestimmungen betroffenen Unternehmer von einer weiteren Belieferung oder Abnahme zu angemessenen Bedingungen auszuschließen. Verfahren nach Paragraphen eins und 2 dürfen vom Antragsgegner nicht zum Anlaß genommen werden, den von einer Verhaltensweise nach diesen Bestimmungen betroffenen Unternehmer von einer weiteren Belieferung oder Abnahme zu angemessenen Bedingungen auszuschließen.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2022
Dokumentnummer
NOR12031192
alte Dokumentnummer
N2197719362R