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§ 32 G-ZG

Fassungen
ab 01.01.2017 — BGBl. I Nr. 26/2017 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 32 heute01.01.2017 BGBl. I Nr. 26/2017 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2017,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 32

Inkrafttretensdatum

01.01.2017BGBl. I Nr. 26/2017

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

G-ZG

Index

82/01 Gesundheitsrecht, Organisationsrecht

Text

Ablauf des Monitorings

Paragraph 32,

  1. Absatz eins,Das Monitoring hat in folgenden klar voneinander getrennten Prozessschritten zu erfolgen:
    1. Ziffer eins
      Das Monitoring (Datensammlung, Aufbereitung und Auswertung) erfolgt durch die Gesundheit Österreich GmbH auf Basis einer einheitlichen und standardisierten Erhebung unter Berücksichtigung bereits bestehender Routinedokumentationen und Datenmeldeschienen.
    2. Ziffer 2
      Die organisatorische Ausgestaltung und die Inhalte zu dem Berichtswesen gemäß Paragraph 31, sind im Zielsteuerungsvertrag zu vereinbaren.
    3. Ziffer 3
      Die auf Basis der von der GÖG erhobenen Daten erstellten halbjährlichen und jährlichen Monitoringberichte zur Zielerreichung sind den Landes-Zielsteuerungskommissionen sowie der Bundes-Zielsteuerungskommission binnen einer von der Bundes-Zielsteuerungskommission festzulegenden Frist zur Stellungnahme zu übermitteln.
  2. Absatz 2,Bei festgestellten Zielverfehlungen sind Begründungen und handlungsleitende Empfehlungen seitens der verantwortlichen Stellen im Rahmen der Stellungnahmen innerhalb einer von der Bundes-Zielsteuerungskommission festzulegenden Frist einzubringen.
  3. Absatz 3,Die Abnahme der Monitoringberichte zur Zielerreichung erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen durch die Bundes-Zielsteuerungskommission. Anschließend sind diese Monitoringberichte zu veröffentlichen.

Im RIS seit

20.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2017

Gesetzesnummer

20009791

Dokumentnummer

NOR40190720