Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 26/2017Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
82/01 Gesundheitsrecht, Organisationsrecht
Text
Patientenorientierung und Transparenzmachung von Qualitätsinformationen
§ 8.Paragraph 8,
Im Sinne der Patientenorientierung ist die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung so zu stärken, dass die aktive Beteiligung der Betroffenen in Entscheidungsprozessen möglich ist. Der Bund und die gesetzliche Krankenversicherung haben den Einsatz von digitalen Informationssystemen aus dem Bereich eHealth sicherzustellen. Solche umfassen insbesondere transparente Informationen über Angebote, Leistungen und Ergebnisse von Gesundheitsdiensteanbietern.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2017
Dokumentnummer
NOR40190696