Rechtstracker.at

§ 8 GelverkG

Fassungen
08.03.1996 bis 16.02.2006 — BGBl. Nr. 112/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 808.03.199616.02.2006 BGBl. Nr. 112/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 24/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2006,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

08.03.1996BGBl. Nr. 112/1996

Außerkrafttretensdatum

16.02.2006aufgehoben durch BGBl. I Nr. 24/2006

Abkürzung

GelverkG

Index

50/03 Personen- und Güterbeförderung

Text

Besondere Bestimmungen über die Gewerbeausübung durch einen Geschäftsführer und die Übertragung der Gewerbeausübung an einen Pächter

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Die Ausübung des mit Personenkraftwagen betriebenen Mietwagen-Gewerbes (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2,) durch einen Geschäftsführer oder die Übertragung der Ausübung dieses Gewerbes an einen Pächter darf nur genehmigt werden, wenn dem Gewerbeinhaber die persönliche Ausübung nicht möglich ist oder für ihn erhebliche Nachteile besorgen läßt.
  2. Absatz 2,Die Genehmigung der Übertragung der Ausübung dieser Gewerbe an einen Pächter ist von der Behörde zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen des Absatz eins, nicht mehr vorliegen; wenn es sich um die Übertragung der Ausübung von Fortbetriebsrechten gemäß Paragraph 41, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 GewO 1994 handelt, ist hiebei auf den Unterhalt der Fortbetriebs-Berechtigten Rücksicht zu nehmen.
  3. Absatz 3,Wenn es sich nicht um eine Konzession für das Gästewagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen handelt, darf die Übertragung der Ausübung des Gewerbes an einen Pächter nur genehmigt werden, wenn die Leistungsfähigkeit des Betriebes des Pächters gegeben ist.

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2025

Gesetzesnummer

10007795

Dokumentnummer

NOR12087564

Alte Dokumentnummer

N5199653814J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/112/P8/NOR12087564