Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewerbeordnung 1994
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 194/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2002Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 56Paragraph 56
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Aufsuchen von Land- und Forstwirten
§ 56.Paragraph 56,
(1)Absatz eins,§ 55 findet auf das Aufsuchen von Land- und Forstwirten, die Waren der angebotenen Art für die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit benötigen, mit der Maßgabe Anwendung, daß das Sammeln von Bestellungen aufParagraph 55, findet auf das Aufsuchen von Land- und Forstwirten, die Waren der angebotenen Art für die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit benötigen, mit der Maßgabe Anwendung, daß das Sammeln von Bestellungen auf
elektrische Betriebsmittel, die zum Anschluß an eine Stromquelle mit höchstens 380 Volt Nennspannung und zur Verwendung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt sind und üblicherweise von elektrotechnisch Fachunkundigen benützt werden,
Obstbäume, Obststräucher und Reben
nur in einzelnen Fällen auf ausdrückliche, schriftliche, auf bestimmte Waren lautende, an den zum Verkauf der Waren berechtigten Gewerbetreibenden oder den Handelsagenten gerichtete Aufforderung gestattet ist.
(2)Absatz 2,Die Bestimmung des Abs. 1 findet auf solche in Z 1 genannte Betriebsmittel keine Anwendung, für die auf Grund des § 7 Abs. 1 oder 2 des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, der Nachweis des Vorliegens der elektrotechnischen Sicherheit gemäß § 7 Abs. 4 des Elektrotechnikgesetzes 1992 erbracht wurde.Die Bestimmung des Absatz eins, findet auf solche in Ziffer eins, genannte Betriebsmittel keine Anwendung, für die auf Grund des Paragraph 7, Absatz eins, oder 2 des Elektrotechnikgesetzes 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1993,, der Nachweis des Vorliegens der elektrotechnischen Sicherheit gemäß Paragraph 7, Absatz 4, des Elektrotechnikgesetzes 1992 erbracht wurde.
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2023
Dokumentnummer
NOR12082311
Alte Dokumentnummer
N5199434573J