Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gentechnikgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 510/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/1998Bundesgesetzblatt Nr. 510 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 79aParagraph 79 a
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
IVa. Abschnittrömisch vier a. Abschnitt
Zivilrechtliche Haftung
Personen- und Sachschäden
§ 79a.Paragraph 79 a,
(1)Absatz eins,Wird bei Arbeiten mit GVO (§ 4 Z 4) oder bei deren Freisetzung (§ 4 Z 20) als Folge der durch die gentechnische Veränderung bewirkten Eigenschaften des Organismus ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine körperliche Sache beschädigt, so hat der Betreiber (§ 4 Z 18) den Schaden zu ersetzen. Der Betreiber haftet für Arbeiten und Freisetzungen auch dann, wenn bereits eine Genehmigung für die Freisetzung oder für das Inverkehrbringen erteilt worden ist, solange das Erzeugnis (§ 54 Abs. 1) noch nicht zulassungsgemäß in Verkehr gebracht worden ist.Wird bei Arbeiten mit GVO (Paragraph 4, Ziffer 4,) oder bei deren Freisetzung (Paragraph 4, Ziffer 20,) als Folge der durch die gentechnische Veränderung bewirkten Eigenschaften des Organismus ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine körperliche Sache beschädigt, so hat der Betreiber (Paragraph 4, Ziffer 18,) den Schaden zu ersetzen. Der Betreiber haftet für Arbeiten und Freisetzungen auch dann, wenn bereits eine Genehmigung für die Freisetzung oder für das Inverkehrbringen erteilt worden ist, solange das Erzeugnis (Paragraph 54, Absatz eins,) noch nicht zulassungsgemäß in Verkehr gebracht worden ist.
(2)Absatz 2,Die Haftung des Betreibers erstreckt sich auch auf Schäden, die auf die durch die gentechnische Veränderung bewirkten Eigenschaften des GVO in Verbindung mit dessen sonstigen gefährlichen Eigenschaften zurückzuführen sind.
Anmerkung
ÜR: Art. II Abs. 3, BGBl. I Nr. 73/1998
Schlagworte
Personenschaden
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2024
Dokumentnummer
NOR12142360
Alte Dokumentnummer
N8199852202L