Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 108/1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 15 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 21Paragraph 21
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Pflege im Operationsbereich
§ 21.Paragraph 21,
(1)Absatz eins,Die Pflege im Operationsbereich umfasst
die eigenverantwortliche perioperative Betreuung und Versorgung der Patienten sowie
die Assistenz des Arztes bei operativen Eingriffen.
(2)Absatz 2,Die Kernaufgaben der Spezialisierung Pflege im Operationsbereich umfassen
das Instrumentieren in allen operativen Fachrichtungen einschließlich Vorbereitung der erforderlichen Instrumente, Apparate und Materialien,
die Durchführung operationsspezifischer Lagerungen und Positionierungen,
einfache intraoperative Assistenz,
die Vorbereitung und Koordination der Arbeitsabläufe zur Herstellung der Funktionsfähigkeit einer Operationseinheit für die Durchführung operativer Eingriffe (Beidiensttätigkeit, unsterile Assistenz),
die präoperative Übernahme und postoperative Übergabe der Patienten und Patientendaten
unter Berücksichtigung der notwendigen Ablauf-, Aufbereitungs-, Desinfektions- und Sterilisationsprozessse und -maßnahmen im Rahmen des Medizinproduktekreislaufs.
(3)Absatz 3,In der multiprofessionellen Zusammenarbeit trägt die Pflege im Operationsbereich im Rahmen der Spezialisierung zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität bei, insbesondere bei
Versorgung von Präparaten und Explantaten,
Mitwirkung beim Qualitäts- und Risikomanagement (z. B. OP-Checklisten, Teamtimeout, WHO-Checkliste),
Mitwirkung bei der Planung des Operationsbetriebes,
Mitwirkung in der Ausbildung und Anleitung von Auszubildenden,
Mitwirkung an der Weiterentwicklung von Handlungsabläufen, Standards, Prozessoptimierung, Medizinprodukten, Zulassungsverfahren.
Schlagworte
Sterilisationsmaßnahme, Ablaufprozess, Aufbereitungsprozess, Desinfektionsprozess, Qualitätsmanagement
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022
Dokumentnummer
NOR40242676