Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gaswirtschaftsgesetz 2011
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 107/2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 145 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
Anlage 1 (zu § 84)(zu Paragraph 84,) Verteilerleitungsanlagen der Netzebene 1
die Westleitungen 2 und 4 in Niederösterreich, Fortsetzung der Westleitung 4 in Oberösterreich bis zu den Speicheranlagen Thann, Puchkirchen, 7Fields und Haidach (Westschiene);
die Südleitung 2 bis Wr. Neustadt Knoten und die Südleitung 3 bis Eggendorf, Fortsetzung der Südleitung 3 in die Steiermark bis TAG-Weitendorf (Südschiene);
die Pyhrnleitung, beginnend in Krift Oberösterreich und Fortsetzung im steiermärkischen Netz bis zur Station A5 als Verbindungsleitung zwischen den unter Z 1 und Z 2 benannten Leitungen;die Pyhrnleitung, beginnend in Krift Oberösterreich und Fortsetzung im steiermärkischen Netz bis zur Station A5 als Verbindungsleitung zwischen den unter Ziffer eins und Ziffer 2, benannten Leitungen;
die Leitung zwischen Reitsham und Puchkirchen als Verbindungsleitung zu den unter Z 1 genannten Leitungen;die Leitung zwischen Reitsham und Puchkirchen als Verbindungsleitung zu den unter Ziffer eins, genannten Leitungen;
die Leitung zwischen WAG-Rainbach und die unter Z 1 genannten Leitungen;die Leitung zwischen WAG-Rainbach und die unter Ziffer eins, genannten Leitungen;
die Leitung Südwest zwischen Reichersdorf und Eggendorf als Verbindungsleitung der unter Z 1 und Z 2 genannten Leitungen;die Leitung Südwest zwischen Reichersdorf und Eggendorf als Verbindungsleitung der unter Ziffer eins und Ziffer 2, genannten Leitungen;
die Leitung EGO zwischen Eggendorf und Lichtenwörth;
die Leitung Ost bis Edelsthal;
die Stichleitung Südost bis Wilfleinsdorf;
die Stichleitung Hornstein;
die Stichleitung TAG zwischen Eggendorf GCA und Wr. Neustadt Knoten;
die Leitung Nord zwischen GCA Laa/Thaya über die Messübergabeanlage Laa/Thaya West und Laa/Staatsgrenze;
die Leitung zwischen der WAG-Abzweigstation Bad Leonfelden und der unter Z 5 genannten Leitung;die Leitung zwischen der WAG-Abzweigstation Bad Leonfelden und der unter Ziffer 5, genannten Leitung;
das Primärverteilungssystem 2 (PVS 2), das sind die zur Verteilung bestimmten Leitungsanlagen des Primärverteilungssystems der GCA;
die Abzweigstationen der Gas Connect Austria GmbH auf TAG und WAG;
die Verbindungsleitung zwischen WAG-Abzweigstation Kirchberg und den unter Z 1 genannten Leitungen;die Verbindungsleitung zwischen WAG-Abzweigstation Kirchberg und den unter Ziffer eins, genannten Leitungen;
die Leitung zwischen der TAG-Abzweigstation St. Margarethen und der Hochdruckreduzierstation Fürstenfeld (Raabtalleitung);
die Erdgas-Hochdruckleitung 076 Zagling – Kühschinken;
die Leitung von Reitsham bis Freilassing und zur Übergabestation in Hochfilzen;
die Leitung von Hochfilzen bis zur Staatsgrenze bei Kiefersfelden;
die Süd 1 Leitung zwischen Wiener Neustadt und Semmering.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Dokumentnummer
NOR40256744