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Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG)

31 Rechtssätze zu HeizKG
Gliederung Fassung vom 01.10.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
I. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Ziel des Gesetzes
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Geltungsbereich
  4. § 4Verhältnis zu anderen Regelungen
II. AbschnittAufteilung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkosten und Ermittlung der Verbrauchsanteile
  1. § 5Voraussetzungen für die Verbrauchsermittlung
  2. § 6Ausstattung mit Vorrichtungen zur Erfassung (Messung) der | Verbrauchsanteile
  3. § 7Maßnahmen zur sparsameren Nutzung von Energie
  4. § 8Stammblatt; Prüfpflichten
  5. § 9Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten
  6. § 10Verbrauchsabhängige Aufteilung der gesamten Heiz- und Warmwasserkosten
  7. § 11Ermittlung der Verbrauchsanteile
  8. § 12Aufteilung der nicht verbrauchsabhängigen Anteile an den Heiz- und Warmwasserkosten
  9. § 13Zulässige Vereinbarungen; ergänzende Regelungen
  10. § 14Wechsel des Wärmeabnehmers oder Wärmeabgebers
  11. § 15Ersichtlichmachung der Aufteilungsschlüssel im Grundbuch
III. AbschnittAbrechnung
  1. § 16Abrechnungsperiode
  2. § 17Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
Information über die Abrechnung
  1. § 18(Abrechnungsübersicht)
  2. § 19Einsicht in Abrechnung und Belegsammlung
  3. § 20Durchsetzung der Abrechnung
  4. § 21Vorauszahlung und Folgen der Abrechnung
  5. § 22Nachträgliche Berichtigung der Abrechnung
  6. § 23Zwischenermittlung; Überschüsse und Fehlbeträge
  7. § 24Genehmigung der Abrechnung
IV. AbschnittBesondere Verfahrensvorschriften
  1. § 25Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
V. Abschnitt
  1. § 26
VI. Abschnitt
  1. § 27
VII. Abschnitt
  1. § 28
VIII. Abschnitt
  1. § 29Schluß- und Übergangsbestimmungen
  2. § 30Vollziehung