Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 197/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 197 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Ziel
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Die Zweckzuschüsse an die Länder zielen darauf ab, die Länder bei der Aufrechterhaltung oder Anhebung der Höhe der eingesetzten Landesmittel für die einschlägigen Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zu unterstützen.Die Zweckzuschüsse an die Länder zielen darauf ab, die Länder bei der Aufrechterhaltung oder Anhebung der Höhe der eingesetzten Landesmittel für die einschlägigen Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des Paragraph 6, Absatz 2 f, Ziffer eins b, Umweltförderungsgesetz (UFG), Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1993,, zu unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2024
Dokumentnummer
NOR40258725