Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Immissionsschutzgesetz – Luft
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 115/1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2001Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 115 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 26aParagraph 26 a
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
6a. Abschnitt
Überschreitung der Alarmwerte
Information der Bevölkerung im Alarmfall
§ 26a.Paragraph 26 a,
(1)Absatz eins,Der Landeshauptmann hat auf Grund der Überschreitung eines Alarmwerts gemäß Anlage 4 die Bevölkerung in dem betroffenen Gebiet über das Vorliegen dieser Überschreitung zu informieren.
(2)Absatz 2,Die Information hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
Datum, Uhrzeit und Ort der Überschreitung sowie die Gründe für diese Überschreitung, sofern bekannt;
Vorhersagen über
Änderungen der Konzentration (Verbesserung, Stabilisierung oder Verschlechterung) sowie die Gründe für diese Änderung,
den betroffenen geographischen Bereich,
Dauer der Überschreitung;
gegen die Überschreitung besonders empfindliche Personengruppen;
von den betroffenen empfindlichen Personengruppen vorbeugend zu ergreifende Maßnahmen.
(3)Absatz 3,Der Landeshauptmann hat sich für die Information gemäß Abs. 1 jedenfalls des Österreichischen Rundfunks, der die Bekanntgabe regelmäßig zu wiederholen hat, zu bedienen. Er kann sich auch anderer Mittel der Verlautbarung, beispielsweise elektronischer Medien, bedienen.Der Landeshauptmann hat sich für die Information gemäß Absatz eins, jedenfalls des Österreichischen Rundfunks, der die Bekanntgabe regelmäßig zu wiederholen hat, zu bedienen. Er kann sich auch anderer Mittel der Verlautbarung, beispielsweise elektronischer Medien, bedienen.
(4)Absatz 4,Sobald die Alarmwerte gemäß Anlage 4 an allen Messstellen innerhalb eines Belastungsgebietes nicht mehr überschritten werden, hat der Landeshauptmann die Bevölkerung darüber in gleicher Weise zu informieren.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021
Dokumentnummer
NOR40019222