Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Investitionskontrollgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 87/2020Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 23Paragraph 23
Index
54/07 Sonstiges Außenhandel
Text
Tätigkeitsbericht
§ 23.Paragraph 23,
(1)Absatz eins,Das führend zuständige Mitglied der Bundesregierung hat im Einvernehmen mit den Bundesministerinnen bzw. den Bundesministern für europäische und internationale Angelegenheiten, für Finanzen sowie für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in geeigneter Weise und in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aufgrund des unmittelbar anwendbaren Rechts der EU über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes und über aktuelle Entwicklungen im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen zu berichten.
(2)Absatz 2,Der Bericht gemäß Abs. 1 hat insbesondere zu enthalten:Der Bericht gemäß Absatz eins, hat insbesondere zu enthalten:
Gesamtzahl der durchgeführten Verfahren getrennt nach
Verfahren auf Antrag gemäß § 7 oder § 9 undVerfahren auf Antrag gemäß Paragraph 7, oder Paragraph 9, und
amtswegige Verfahren gemäß § 8 Abs. 2;amtswegige Verfahren gemäß Paragraph 8, Absatz 2,;
Angaben über die Art der Entscheidung getrennt nach
Genehmigungen mit Bescheid,
Genehmigungen durch Zeitablauf,
Genehmigungen mit Auflagen,
Verweigerungen der Genehmigung,
Entscheidungen gemäß § 7 Abs. 2 Z 1 lit. a undEntscheidungen gemäß Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer eins, Litera a, und
Unbedenklichkeitsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 3;Unbedenklichkeitsbescheinigungen gemäß Paragraph 9, Absatz 3,;
Anzahl der Kommentare und Stellungnahmen zu überprüften Direktinvestitionen gemäß § 12 Abs. 5;Anzahl der Kommentare und Stellungnahmen zu überprüften Direktinvestitionen gemäß Paragraph 12, Absatz 5,;
Anzahl der Kommentare und Stellungnahmen zu nicht überprüften Direktinvestitionen gemäß § 13 Abs. 2;Anzahl der Kommentare und Stellungnahmen zu nicht überprüften Direktinvestitionen gemäß Paragraph 13, Absatz 2,;
Anzahl der österreichischen Kommentare gemäß § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4;Anzahl der österreichischen Kommentare gemäß Paragraph 14, Absatz 5 und Paragraph 15, Absatz 4,;
statistische Daten zu ausländischen Direktinvestitionen in Österreich, gegliedert nach Herkunftsländern, Unternehmensgrößen, Branchen und Arten der Übernahme gemäß § 1 Z 3 lit. a bis d undstatistische Daten zu ausländischen Direktinvestitionen in Österreich, gegliedert nach Herkunftsländern, Unternehmensgrößen, Branchen und Arten der Übernahme gemäß Paragraph eins, Ziffer 3, Litera a bis d und
eine Darstellung aktueller Entwicklungen im Bereich ausländischer Direktinvestitionen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene.
(3)Absatz 3,Überdies hat der Bericht statistische Daten zu Investitionsflüssen aus und nach Österreich sowie zu Beständen ausländischer Direktinvestitionen in Österreich und österreichischer Direktinvestitionen in anderen Staaten zu enthalten.
(4)Absatz 4,Bei der Erstellung des Tätigkeitsberichts sind Einrichtungen zu befassen, die über umfassende Erfahrungen im Bereich ausländischer Direktinvestitionen in Österreich verfügen, insbesondere die Österreichische Nationalbank (OeNB), die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) und die Austrian Business Agency (ABA-Invest in Austria).
(5)Absatz 5,Der jährliche Bericht gemäß Abs. 1 ist dem Nationalrat zu übermitteln und in geeigneter Weise öffentlich kundzumachen.Der jährliche Bericht gemäß Absatz eins, ist dem Nationalrat zu übermitteln und in geeigneter Weise öffentlich kundzumachen.
(6)Absatz 6,Sind aus den Zahlen gemäß Abs. 2 Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen möglich, so dürfen diese Zahlen nicht in die öffentliche Kundmachung gemäß Abs. 5 übernommen werden und müssen auch im Komitee vertraulich behandelt werden.Sind aus den Zahlen gemäß Absatz 2, Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen möglich, so dürfen diese Zahlen nicht in die öffentliche Kundmachung gemäß Absatz 5, übernommen werden und müssen auch im Komitee vertraulich behandelt werden.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Dokumentnummer
NOR40225582