Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Landarbeitsgesetz 2021
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 78/2021Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 158Paragraph 158
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
Arbeitszeit bei Schichtarbeit
§ 158.Paragraph 158,
(1)Absatz eins,Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf
innerhalb des Schichtturnusses oder
bei Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß § 154 innerhalb des Durchrechnungszeitraumesbei Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß Paragraph 154, innerhalb des Durchrechnungszeitraumes
im Durchschnitt die nach § 153 Abs. 2 zulässige Dauer nicht überschreiten.im Durchschnitt die nach Paragraph 153, Absatz 2, zulässige Dauer nicht überschreiten.
(2)Absatz 2,Der Kollektivvertrag kann für Betriebe gemäß § 4 Abs. 4 eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zulassen.Der Kollektivvertrag kann für Betriebe gemäß Paragraph 4, Absatz 4, eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zulassen.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021
Dokumentnummer
NOR40232777