Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 44/2016Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 42Paragraph 42
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
3. Abschnitt
Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 42.Paragraph 42,
Der dritte Abschnitt regelt die Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung
von Strafbescheiden der Bezirksverwaltungsbehörden,
von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte der Länder,
von Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts und
von Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs
im EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat, in dem der Beschuldigte, gegen den eine Geldstrafe verhängt wurde, seinen Sitz oder Wohnsitz hat.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2016
Dokumentnummer
NOR40181729