Rechtstracker.at

§ 141a NO

Fassungen
ab 01.11.1993 — BGBl. Nr. 692/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 141a heute01.11.1993 BGBl. Nr. 692/1993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Notariatsordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 75 aus 1871, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 692 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 141 a

Inkrafttretensdatum

01.11.1993BGBl. Nr. 692/1993

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

NO

Index

27/02 Notare

Text

Paragraph 141 a,

  1. Absatz eins,Der Delegiertentag setzt sich aus Delegierten der einzelnen Notariatskammern zusammen. In den Delegiertentag haben zu entsenden
    1. Ziffer eins
      die Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland den Präsidenten, 5 weitere Notare und 3 Kandidaten,
    2. Ziffer 2
      die Notariatskammer für Oberösterreich und für Steiermark den Präsidenten, 3 weitere Notare und 2 Kandidaten,
    3. Ziffer 3
      jede andere Notariatskammer den Präsidenten, einen weiteren Notar und einen Kandidaten.
  2. Absatz 2,Die Mitglieder des Delegiertentags müssen dem Notariatskollegium angehören, dessen Kammer sie entsendet. Die Kandidaten müssen in die Kammer wählbar sein (Paragraph 130,). Gehören dem Kollegium Kandidaten nicht an (Paragraph 124, Absatz 2,) oder sind wählbare Kandidaten nicht vorhanden oder werden sie nicht gewählt, so sind an Stelle der fehlenden Kandidaten Notare zu entsenden.
  3. Absatz 3,Die neben dem Präsidenten zu entsendenden Mitglieder aus dem Notarenstand sind von den in die Kammer gewählten Notaren, die Mitglieder aus dem Kandidatenstand von den in die Kammer gewählten Kandidaten zu wählen (Paragraph 134, Absatz 2, Ziffer 12,). Die Kammer hat die Namen der gewählten Mitglieder dem Bundesminister für Justiz anzuzeigen.
  4. Absatz 4,Notare und Notariatskandidaten werden auf drei Jahre gewählt. Sie haben ihr Amt bis zu einer Neuwahl fortzuführen.
  5. Absatz 5,Der Paragraph 132, gilt sinngemäß.

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2020

Gesetzesnummer

10001677

Dokumentnummer

NOR40015811