Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 123/2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 40Paragraph 40
Text
Aufgaben der Post-Control-Kommission
§ 40.Paragraph 40,
Der Post-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:
Maßnahmen hinsichtlich des Universaldienstbetreibers nach § 12 Abs. 1 und 2,Maßnahmen hinsichtlich des Universaldienstbetreibers nach Paragraph 12, Absatz eins und 2,
Maßnahmen hinsichtlich von eigenbetriebenen Post-Geschäfsstellen nach § 7 Abs. 6,Maßnahmen hinsichtlich von eigenbetriebenen Post-Geschäfsstellen nach Paragraph 7, Absatz 6,,
Festsetzung der Beiträge zur Finanzierung des Ausgleichsfonds nach § 14,Festsetzung der Beiträge zur Finanzierung des Ausgleichsfonds nach Paragraph 14,,
Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Universaldienstbetreibers nach § 20 Abs. 3 und 4,Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Universaldienstbetreibers nach Paragraph 20, Absatz 3 und 4,
Maßnahmen im Bereich der Entgeltregulierung nach § 21 Abs. 4 bis 6;Maßnahmen im Bereich der Entgeltregulierung nach Paragraph 21, Absatz 4 bis 6;
Erteilung, Übertragung, Änderungen oder Widerruf von Konzessionen nach den §§ 27, 28 und 29,Erteilung, Übertragung, Änderungen oder Widerruf von Konzessionen nach den Paragraphen 27, 28 und 29,
Ausübung des Widerrufsrechts nach § 30 Abs. 3 und 4,Ausübung des Widerrufsrechts nach Paragraph 30, Absatz 3 und 4,
Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 31 Abs. 2,Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen nach Paragraph 31, Absatz 2,,
Festsetzung der Kostenersätze nach § 34 Abs. 9 und 10 und § 35 Abs. 1,Festsetzung der Kostenersätze nach Paragraph 34, Absatz 9 und 10 und Paragraph 35, Absatz eins,,
Maßnahmen nach § 35 Abs. 4 undMaßnahmen nach Paragraph 35, Absatz 4, und
das Setzen von Aufsichtsmaßnahmen nach § 50.das Setzen von Aufsichtsmaßnahmen nach Paragraph 50,
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2015
Dokumentnummer
NOR40125561