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Art. 2 (ÜR) SchOG

Fassungen
01.09.1993 bis 12.07.2001 — BGBl. Nr. 323/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 (ÜR)01.09.199312.07.2001 BGBl. Nr. 323/1993 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulorganisationsgesetz ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2001,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1993BGBl. Nr. 323/1993

Außerkrafttretensdatum

12.07.2001aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2001

Abkürzung

SchOG

Index

70/02 Schulorganisation

Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung

ÜR

Text

Artikel römisch zwei

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1990,, zu Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,)

Die erfolgreiche Ablegung der Lehramtsprüfung an einer Religionspädagogischen Akademie mit Öffentlichkeitsrecht nach dem Besuch eines Vorbereitungslehrganges oder einer Studienberechtigungsprüfung sowie an einer seinerzeitigen Religionspädagogischen Lehranstalt mit Öffentlichkeitsrecht, deren Lehrplan mit dem Lehrplan einer Religionspädagogischen Akademie gleich war, berechtigt zum Besuch einschlägiger Studienrichtungen an einer Hochschule, für die die Reifeprüfung Immatrikulationsvoraussetzung ist, sowie zum Besuch einer Pädagogischen Akademie und – sofern die neben der Reifeprüfung erforderlichen Aufnahmsvoraussetzungen erfüllt werden – einer Berufspädagogischen Akademie. Welche Studienrichtungen von Hochschulen einschlägig und in welchen Fällen für den Hochschulbesuch Zusatzprüfungen abzulegen sind, ist durch Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung zu bestimmen.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 323/1993

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2023

Gesetzesnummer

10009265

Dokumentnummer

NOR12161644

Alte Dokumentnummer

N7196212202Y

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/467/A2/NOR12161644