Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 33/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 97/2015Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 41aParagraph 41 a
Inkrafttretensdatum
01.09.2012
Außerkrafttretensdatum
03.08.2015aufgehoben durch BGBl. I Nr. 97/2015
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Schulversuche zur teilzentralen standardisierten Reifeprüfung
§ 41a.Paragraph 41 a,
An von diesem Bundesgesetz umfassten mittleren und höheren Schulen (einschließlich deren Sonderformen), welche mit einer abschließenden Prüfung beendet werden, sind ab dem Schuljahr 2012/13 unter sinngemäßer Anwendung des Abschnittes 8 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. I Nr. 52/2010 und BGBl. I Nr. 9/2012, neue Formen der Reifeprüfung, der Reife- und Diplomprüfung, der Diplomprüfung und der Abschlussprüfung zu erproben. Auf solche Schulversuche findet § 7 des Schulorganisationsgesetzes mit der Maßgabe Anwendung, dass keine zahlenmäßige Beschränkung besteht. An von diesem Bundesgesetz umfassten mittleren und höheren Schulen (einschließlich deren Sonderformen), welche mit einer abschließenden Prüfung beendet werden, sind ab dem Schuljahr 2012/13 unter sinngemäßer Anwendung des Abschnittes 8 des Schulunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2010, und Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2012,, neue Formen der Reifeprüfung, der Reife- und Diplomprüfung, der Diplomprüfung und der Abschlussprüfung zu erproben. Auf solche Schulversuche findet Paragraph 7, des Schulorganisationsgesetzes mit der Maßgabe Anwendung, dass keine zahlenmäßige Beschränkung besteht.
Anmerkung
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2012
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2015
Dokumentnummer
NOR40136199