Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 35Paragraph 35
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text
Berauschung
§ 35.Paragraph 35,
Hat der Täter in einem die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand gehandelt, so ist dies nur insoweit mildernd, als die dadurch bedingte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit nicht durch den Vorwurf aufgewogen wird, den der Genuß oder Gebrauch des berauschenden Mittels den Umständen nach begründet.
Schlagworte
Alkoholisierung, Drogenmißbrauch, Medikamentenmißbrauch
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Dokumentnummer
NOR12029577
alte Dokumentnummer
N2197415029T