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§ 9l SV-EG

Fassungen
ab 29.12.2015 — BGBl. I Nr. 162/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 9l heute29.12.2015 BGBl. I Nr. 162/2015

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 154 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 162 aus 2015,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9 l

Inkrafttretensdatum

29.12.2015BGBl. I Nr. 162/2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

SV-EG

Index

66/03 Sonstiges Sozialversicherung

Text

Paragraph 9 l,

  1. Absatz eins,Die Paragraphen 8 c und 8 d samt Überschriften in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 162 aus 2015, treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
  2. Absatz 2,Paragraph 8 c, ist auch in jenen Fällen anzuwenden, in denen die betreffende Person aus der Pflichtversicherung in der österreichischen Pensionsversicherung bereits vor dem 1. Jänner 2016 ausgeschieden ist, wobei für die Geltendmachung des Rechts auf freiwillige Weiterversicherung der 1. Jänner 2016 als Tag des Ausscheidens aus der Pflichtversicherung gilt und die verlangten zwölf Monate der Pflichtversicherung in der österreichischen Pensionsversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit nicht unmittelbar vor dem 1. Jänner 2016 liegen müssen.
  3. Absatz 3,Auf Antrag der betroffenen Person ist Paragraph 8 d, auch auf Fälle anzuwenden, in denen ein vor dem 1. Jänner 2016 gestellter Antrag mangels Erfüllung der erforderlichen Anzahl der Versicherungszeiten abgewiesen wurde. Die Rechtskraft der früheren Entscheidung steht einer neuerlichen Entscheidung nach Paragraph 8 d, nicht entgegen. Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem 1. Jänner 2016 gestellt, so werden die Ansprüche mit Wirkung von diesem Zeitpunkt erworben, ohne dass der betreffenden Person Ausschluss- oder Verjährungsfristen entgegengehalten werden können.

Schlagworte

Ausschlussfrist

Im RIS seit

14.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2016

Gesetzesnummer

10008889

Dokumentnummer

NOR40178482