Rechtstracker.at

Anl. 5 TNG 2011

Fassungen
ab 23.02.2011 — BGBl. I Nr. 8/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 5 heute23.02.2011 BGBl. I Nr. 8/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Teilzeitnutzungsgesetz 2011

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2011,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

23.02.2011BGBl. I Nr. 8/2011

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

TNG 2011

Index

20/06 Konsumentenschutz

Text

ANHANG römisch fünf
GESONDERTES FORMBLATT ZUR ERLEICHTERUNG DER WAHRNEHMUNG DES WIDERRUFSRECHTS

Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Das Widerrufsrecht gilt ab dem ……………………………………………..… (vom Gewerbetreibenden vor Aushändigung an den Verbraucher auszufüllen).

Hat der Verbraucher dieses Formblatt nicht erhalten, so beginnt die Widerrufsfrist, wenn der Verbraucher dieses Formblatt erhalten hat, endet aber in jedem Fall nach einem Jahr und 14 Kalendertagen.

Hat der Verbraucher nicht alle erforderlichen Informationen erhalten, so beginnt die Widerrufsfrist, wenn der Verbraucher diese Informationen erhalten hat, endet aber in jedem Fall nach drei Monaten und 14 Kalendertagen.

Um von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, teilt der Verbraucher seine Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, dem Gewerbetreibenden (Name und Anschrift siehe unten) unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. mit der Post versandter Brief, E-Mail) mit. Der Verbraucher kann hierzu dieses Formblatt verwenden; dies ist aber nicht vorgeschrieben.

Macht der Verbraucher von dem Widerrufsrecht Gebrauch, so entstehen ihm dadurch keinerlei Kosten.

Über das Widerrufsrecht hinaus können nationale vertragsrechtliche Bestimmungen dem Verbraucher zusätzliche Rechte verleihen, z. B. das Recht, den Vertrag im Falle einer unterlassenen Information zu beenden.

Anzahlungsverbot

Während der Widerrufsfrist sind Anzahlungen durch den Verbraucher verboten. Das Anzahlungsverbot betrifft jede Art von Gegenleistung, darunter Zahlung, Sicherheitsleistungen, Sperrbeträge auf Konten, ausdrückliche Schuldanerkenntnisse usw.

Das Verbot bezieht sich nicht nur auf Zahlungen an den Gewerbetreibenden, sondern auch an Dritte.

Mitteilung über die Wahrnehmung des Widerrufsrechts

  • Strichaufzählung
    An (Name und die Anschrift des Gewerbetreibenden) (*):

  • Strichaufzählung
    Ich/Wir (**) teile(n) hiermit mit, dass ich/wir (**) den Vertrag widerrufe(n).

  • Strichaufzählung
    Datum des Vertragsschlusses (*):

  • Strichaufzählung
    Name(n) des (der) Verbraucher(s) (***):

  • Strichaufzählung
    Anschrift(en) des (der) Verbraucher(s) (***):

  • Strichaufzählung
    Unterschrift(en) des (der) Verbraucher(s) (nur bei Übermittlung dieses Formulars auf Papier) (***):

  • Strichaufzählung
    Datum (***):

(*) Vom Gewerbetreibenden vor Übergabe des Formblatts an den Verbraucher auszufüllen.
(**) Nichtzutreffendes streichen.
(***) Vom Verbraucher (von den Verbrauchern) auszufüllen, wenn dieses Formblatt zur Wahrnehmung des Widerrufsrechts verwendet wird.

Bestätigung des Erhalts der Informationen:

Unterschrift des Verbrauchers:

Im RIS seit

18.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2016

Gesetzesnummer

20007145

Dokumentnummer

NOR40126639