Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Teilzeitnutzungsgesetz 2011
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 8/2011Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
20/06 Konsumentenschutz
Text
Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge
§ 13.Paragraph 13,
Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag. Tritt der Verbraucher gemäß Paragraphen 8, ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.
Schlagworte
Teilzeitnutzungsvertrag
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2016
Dokumentnummer
NOR40126626