Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Unterbringungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 155/1990Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 46Paragraph 46
Index
20/03 Erwachsenenschutz
Text
§ 46.Paragraph 46,
Unberührt bleiben insbesondere
die Vorschriften über die Zulässigkeit von Zwangsmaßnahmen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Strafverfolgung,
die strafrechtlichen Vorschriften über die mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen bei geistig abnormen und entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern und
die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018
Dokumentnummer
NOR12035224
alte Dokumentnummer
N2199011311J