Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 4/2015Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 4 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
31/03 Bundeshaftung, Anleihen
Text
Festlegung eines Korrekturfaktors für die SMR Emittenten Gesamt, die SMR Inländische Emittenten und die SMR Inländische Nichtbanken
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Neben der SMR-Bund werden unter Anwendung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes auch die die Sekundärmarktrendite Emittenten Gesamt, Sekundärmarktrendite Inländische Emittenten und die Sekundärmarktrendite Inländische Nichtbanken unter Anwendung eines spezifischen Korrekturfaktors auf die UDRB übergeleitet.
(2)Absatz 2,Die Korrekturfaktoren gemäß Abs. 1 sind in einer von der OeNB zu erlassenden Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 entsprechend den Emittentengruppen zu bestimmen.Die Korrekturfaktoren gemäß Absatz eins, sind in einer von der OeNB zu erlassenden Verordnung gemäß Paragraph 2, Absatz 3, entsprechend den Emittentengruppen zu bestimmen.
(3)Absatz 3,Bei Verträgen, die ab dem 1.4.2015 abgeschlossen werden, ist als Referenzwert die UDRB selbst anzuwenden oder ein anderer marktüblicher Indikator, nicht aber eine der von der UDRB abgeleitete Sekundärmarktrendite.
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2015
Dokumentnummer
NOR40167779