Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Universitätsgesetz 2002
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 120/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2013Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14aParagraph 14 a
Index
72/01 Hochschulorganisation
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. § 143 Abs. 32zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 143, Absatz 32
Text
2a. Unterabschnitt
Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
Ziele der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
§ 14a.Paragraph 14 a,
(1)Absatz eins,Im Hinblick auf das längerfristige Ziel, die öffentlichen und privaten Ausgaben für den tertiären Bildungssektor nachhaltig und den Ansprüchen einer modernen Wissensgesellschaft entsprechend zu gestalten, werden die Schritte gesetzt, um eine transparente Gestaltung der Finanzierung der Universitäten zu verwirklichen.
(2)Absatz 2,Ziel der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung ist es, eine ausreichende Anzahl von Studienplätzen unter im internationalen Vergleich qualitativ adäquaten Studienbedingungen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des jeweiligen wissenschaftlichen oder künstlerischen Faches die Betreuungsrelationen zu verbessern.
(3)Absatz 3,Im Zuge der Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung soll, ohne die Gesamtzahl der an den Universitäten zugelassenen Studierenden zu verringern, der Anteil der prüfungsaktiven Studien und die Zahl der abgeschlossenen Studien gesteigert werden. Gleichzeitig wird unter Berücksichtigung der universitäts- bzw. fachspezifischen Besonderheiten angestrebt, Studienbedingungen zu vermeiden, die Studienabbrüche sowie überdurchschnittliche Studiendauern zur Folge haben.
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015
Dokumentnummer
NOR40148600