Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 330/1983 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2012Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1983, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Abkürzung
Unv-Transparenz-G
Index
10/05 Bezüge, Unvereinbarkeit
Langtitel
Bundesgesetz über die Transparenz und Unvereinbarkeiten für oberste Organe und sonstige öffentliche Funktionäre (Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz (Unv-Transparenz-G))
StF: BGBl. Nr. 330/1983 (WV)
Präambel/Promulgationsklausel
Präambel
Die Teilnahme der Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage am beruflichen, politischen und gesellschaftlichen Leben ist Grundlage der politischen Entscheidungsfindung und gehört zu deren Aufgaben. Die Ausübung beruflicher Tätigkeit, auf Grund derer sich eine Vertretung von Interessen ergeben kann, ist, sofern nicht anderes bestimmt wird, zulässig. Die Kontaktpflege im üblichen Umfang entspricht dem demokratischen Grundsatz des freien Mandats.
Anmerkung
1. Erfassungsstichtag: 1.1.1987
2. Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation „Austrian Laws“ vorhanden: <A href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Erv&Dokumentnummer=ERV_1983_330" target="_blank">Incompatibility Act 1983</A>
3. Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 1.1.2013 geändert bzw. neu vergeben (vgl. BGBl. I Nr. 59/2012). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
Schlagworte
e-rk3
Inkompatibilität, Bildungsreformgesetz 2017 (BGBl. I Nr. 138/2017)
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Dokumentnummer
NOR40140745