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§ 144 VAG 2016

Fassungen
ab 01.01.2016 — BGBl. I Nr. 68/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 144 heute01.01.2016 BGBl. I Nr. 68/2015

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2015,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 144

Inkrafttretensdatum

01.01.2016BGBl. I Nr. 68/2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

VAG 2016

Index

57/01 Versicherungsaufsicht

Text

Gliederung der Bilanz und der Konzernbilanz

Paragraph 144,

  1. Absatz eins,In der Bilanz und der Konzernbilanz sind die in den Absatz 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
  2. Absatz 2,Aktiva:
    1. A
      Immaterielle Vermögensgegenstände
      1. Ziffer römisch eins
        Entgeltlich erworbener Firmenwert
      2. Ziffer römisch zwei
        Aufwendungen für den Erwerb eines Versicherungsbestandes
      3. Ziffer römisch drei
        Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
      4. Ziffer römisch vier
        Unterschiedsbetrag gemäß Paragraph 254, Absatz 3, UGB (gilt nur für die Konzernbilanz)
    2. B
      Kapitalanlagen
      1. Ziffer römisch eins
        Grundstücke und Bauten
      2. Ziffer römisch zwei
        Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
        1. Ziffer eins
          Anteile an verbundenen Unternehmen
        2. Ziffer 2
          Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen
        3. Ziffer 3
          Beteiligungen
        4. Ziffer 4
          Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
      3. Ziffer römisch drei
        Sonstige Kapitalanlagen
        1. Ziffer eins
          Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
        2. Ziffer 2
          Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
        3. Ziffer 3
          Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen
        4. Ziffer 4
          Hypothekenforderungen
        5. Ziffer 5
          Vorauszahlungen auf Polizzen
        6. Ziffer 6
          Sonstige Ausleihungen
        7. Ziffer 7
          Guthaben bei Kreditinstituten,
        8. Ziffer 8
          Andere Kapitalanlagen
      4. Ziffer römisch vier
        Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
    3. C
      Kapitalanlagen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung
    4. D
      Forderungen
      1. Ziffer römisch eins
        Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft
        1. Ziffer eins
          an Versicherungsnehmer
        2. Ziffer 2
          an Versicherungsvermittler
        3. Ziffer 3
          an Versicherungsunternehmen
      2. Ziffer römisch zwei
        Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
      3. Ziffer römisch drei
        Eingeforderte ausstehende Einlagen
      4. Ziffer römisch vier
        Sonstige Forderungen
    5. E
      Anteilige Zinsen und Mieten
    6. F
      Sonstige Vermögensgegenstände
      1. Ziffer römisch eins
        Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte
      2. Ziffer römisch zwei
        Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
      3. Ziffer römisch drei
        Andere Vermögensgegenstände
    Anmerkung, Posten F. römisch vier aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2015,)
    1. G
      Verrechnungsposten mit der Zentrale
    2. H
      Rechnungsabgrenzungsposten
    3. Ziffer römisch eins
      Aktive latente Steuern
    4. J
      Verrechnungsposten zwischen den Abteilungen
    5. K
      Aktiva, die von Kreditinstituten stammen (bei Anwendung des Paragraph 145,)
    6. L
      Aktiva, die von anderen Unternehmen mit branchenspezifischen Bilanzierungsvorschriften stammen (bei Anwendung des Paragraph 145,)
    7. M
      Aktiva, die von sonstigen anderen Unternehmen stammen (bei Anwendung des Paragraph 145,)
  3. Absatz 3,Passiva:
    1. A
      Eigenkapital
      1. Ziffer römisch eins
        Grundkapital
        1. Ziffer eins
          Nennbetrag
          davon eigene Anteile
        2. Ziffer 2
          Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
      2. Ziffer römisch zwei
        Dotationskapital
      3. Ziffer römisch drei
        Kapitalrücklagen
        1. Ziffer eins
          gebundene
        2. Ziffer 2
          nicht gebundene
      4. Ziffer römisch vier
        Gewinnrücklagen
        1. Ziffer eins
          Sicherheitsrücklage
        2. Ziffer 2
          Gesetzliche Rücklage gemäß Paragraph 229, Absatz 6, UGB
        3. Ziffer 3
          Sonstige satzungsmäßige Rücklagen
        4. Ziffer 4
          Freie Rücklagen
      5. Ziffer römisch fünf
        Risikorücklage
      6. Ziffer römisch sechs
        Bilanzgewinn/Bilanzverlust, davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
      7. Ziffer römisch sieben
        Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter (gilt nur für die Konzernbilanz)
    2. B
      Nachrangige Verbindlichkeiten
    Anmerkung, Posten B. römisch eins bis B. römisch drei aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2015,)
    1. C
      Unterschiedsbetrag gemäß Paragraph 254, Absatz 3, UGB (gilt nur für die Konzernbilanz)
    2. D
      Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
      1. Ziffer römisch eins
        Prämienüberträge
        1. Ziffer eins
          Gesamtrechnung
        2. Ziffer 2
          Anteil der Rückversicherer
      2. Ziffer römisch zwei
        Deckungsrückstellung
        1. Ziffer eins
          Gesamtrechnung
        2. Ziffer 2
          Anteil der Rückversicherer
      3. Ziffer römisch drei
        Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
        1. Ziffer eins
          Gesamtrechnung
        2. Ziffer 2
          Anteil der Rückversicherer
      4. Ziffer römisch vier
        Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
        1. Ziffer eins
          Gesamtrechnung
        2. Ziffer 2
          Anteil der Rückversicherer
      5. Ziffer römisch fünf
        Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
        1. Ziffer eins
          Gesamtrechnung
        2. Ziffer 2
          Anteil der Rückversicherer
      6. Ziffer römisch sechs
        Schwankungsrückstellung
      7. Ziffer römisch sieben
        Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
        1. Ziffer eins
          Gesamtrechnung
        2. Ziffer 2
          Anteil der Rückversicherer
    3. E
      Versicherungstechnische Rückstellungen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung
      1. Ziffer römisch eins
        Gesamtrechnung
      2. Ziffer römisch zwei
        Anteil der Rückversicherer
    4. F
      Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
      1. Ziffer römisch eins
        Rückstellungen für Abfertigungen
      2. Ziffer römisch zwei
        Rückstellungen für Pensionen
      3. Ziffer römisch drei
        Steuerrückstellungen
      4. Ziffer römisch vier
        Rückstellungen für passive latente Steuern
      5. Ziffer römisch fünf
        Sonstige Rückstellungen
    5. G
      Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft
    6. H
      Sonstige Verbindlichkeiten
      1. Ziffer römisch eins
        Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft
        1. Ziffer eins
          an Versicherungsnehmer
        2. Ziffer 2
          an Versicherungsvermittler
        3. Ziffer 3
          an Versicherungsunternehmen
      2. Ziffer römisch zwei
        Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
      3. Ziffer römisch drei
        Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)
      4. Ziffer römisch vier
        Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute
      5. Ziffer römisch fünf
        Andere Verbindlichkeiten
    7. Ziffer römisch eins
      Verrechnungsposten mit der Zentrale
    8. J
      Rechnungsabgrenzungsposten
    9. K
      Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzugsposten, die von Kreditinstituten stammen (bei Anwendung des Paragraph 145,)
    10. L
      Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die von anderen Unternehmen mit branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften stammen (bei Anwendung des Paragraph 145,)
    11. M
      Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die von sonstigen anderen Unternehmen stammen (bei Anwendung des Paragraph 145,)
  4. Absatz 4,Paragraph 224, UGB ist nicht anzuwenden.

    Anmerkung, Absatz 5 bis 9 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2015,)

Im RIS seit

03.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2018

Gesetzesnummer

20009095

Dokumentnummer

NOR40171538