Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 34/2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2015Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 146Paragraph 146
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 146.Paragraph 146,
(1)Absatz eins,Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform aufzustellen. In ihr sind die in den Abs. 2 bis 5 angeführten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform aufzustellen. In ihr sind die in den Absatz 2 bis 5 angeführten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.
(2)Absatz 2,I. Versicherungstechnische Rechnung – Allgemeines Versicherungsgeschäft, Schaden- und Unfallversicherungrömisch eins. Versicherungstechnische Rechnung – Allgemeines Versicherungsgeschäft, Schaden- und Unfallversicherung
Abgegrenzte Prämien
Verrechnete Prämien
Abgegebene Rückversicherungsprämien
Veränderung durch Prämienabgrenzung
Anteil der Rückversicherer
Kapitalerträge des technischen Geschäfts
Sonstige versicherungstechnische Erträge
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Zahlungen für Versicherungsfälle
Anteil der Rückversicherer
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Anteil der Rückversicherer
Erhöhung von versicherungstechnischen Rückstellungen
Deckungsrückstellung
Anteil der Rückversicherer
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Anteil der Rückversicherer
Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen
Deckungsrückstellung
Anteil der Rückversicherer
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für die erfolgsabhängige Prämienrückerstattung
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Aufwendungen für den Versicherungsabschluss
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Veränderung der Schwankungsrückstellung
Versicherungstechnisches Ergebnis
(3)Absatz 3,II. Versicherungstechnische Rechnung – Allgemeines Versicherungsgeschäft, Krankenversicherungrömisch zwei. Versicherungstechnische Rechnung – Allgemeines Versicherungsgeschäft, Krankenversicherung
Abgegrenzte Prämien
Verrechnete Prämien
Abgegebene Rückversicherungsprämien
Veränderung durch Prämienabgrenzung
Anteil der Rückversicherer
Kapitalerträge des technischen Geschäfts
Sonstige versicherungstechnische Erträge
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Zahlungen für Versicherungsfälle
Anteil der Rückversicherer
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Anteil der Rückversicherer
Erhöhung von versicherungstechnischen Rückstellungen
Deckungsrückstellung
Anteil der Rückversicherer
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Anteil der Rückversicherer
Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen
Deckungsrückstellung
Anteil der Rückversicherer
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für die erfolgsabhängige Prämienrückerstattung
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Aufwendungen für den Versicherungsabschluss
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Veränderung der Schwankungsrückstellung
Versicherungstechnisches Ergebnis
(4)Absatz 4,III. Versicherungstechnische Rechnung – Lebensversicherungrömisch drei. Versicherungstechnische Rechnung – Lebensversicherung
Abgegrenzte Prämien
Verrechnete Prämien
Abgegebene Rückversicherungsprämien
Veränderung durch Prämienabgrenzung
Anteil der Rückversicherer
Kapitalerträge des technischen Geschäfts
Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen gemäß Posten C. der Aktiva
Sonstige versicherungstechnische Erträge
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Zahlungen für Versicherungsfälle
Anteil der Rückversicherer
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Anteil der Rückversicherer
Erhöhung von versicherungstechnischen Rückstellungen
Deckungsrückstellung
Anteil der Rückversicherer
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Anteil der Rückversicherer
Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen
Deckungsrückstellung
Anteil der Rückversicherer
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für die erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Aufwendungen für den Versicherungsabschluss
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen gemäß Posten C. der Aktiva
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Versicherungstechnisches Ergebnis
(5)Absatz 5,IV. Nicht-versicherungstechnische Rechnungrömisch vier. Nicht-versicherungstechnische Rechnung
Versicherungstechnisches Ergebnis
Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge
Erträge aus Beteiligungen, davon verbundene Unternehmen
Erträge aus Grundstücken und Bauten, davon verbundene Unternehmen
Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen, davon verbundene Unternehmen
Erträge aus Zuschreibungen
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge
Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen
Aufwendungen für die Vermögensverwaltung
Abschreibungen von Kapitalanlagen
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen
In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge
Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge
Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Auflösung von Rücklagen
Auflösung von Kapitalrücklagen
Auflösung der Sicherheitsrücklage
Auflösung der gesetzlichen Rücklage gemäß § 229 Abs. 6 UGBAuflösung der gesetzlichen Rücklage gemäß Paragraph 229, Absatz 6, UGB
Auflösung der sonstigen satzungsmäßigen Rücklagen
Auflösung der freien Rücklagen
Auflösung der Risikorücklage
Zuweisung an Rücklagen
Zuweisung an die Sicherheitsrücklage
Zuweisung an die gesetzliche Rücklage gemäß § 229 Abs. 6 UGBZuweisung an die gesetzliche Rücklage gemäß Paragraph 229, Absatz 6, UGB
Zuweisung an sonstige satzungsmäßige Rücklagen
Zuweisung an freie Rücklagen
Zuweisung an die Risikorücklage
Jahresgewinn/Jahresverlust
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
(6)Absatz 6,§ 231 UGB ist nicht anzuwenden.Paragraph 231, UGB ist nicht anzuwenden.
(7)Absatz 7,Wird § 259 Abs. 2 UGB angewendet, so sind die Posten 13. bis 17. des Abs. 5 als 14. bis 18. zu bezeichnen.Wird Paragraph 259, Absatz 2, UGB angewendet, so sind die Posten 13. bis 17. des Absatz 5, als 14. bis 18. zu bezeichnen.
(8)Absatz 8,Sind im Konzernabschluss Unternehmen konsolidiert, die nicht in die Ermittlung der Solvabilität der Gruppe einzubeziehen sind, so ist in der nicht-versicherungstechnischen Rechnung der Posten 7. (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) in
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen,
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten,
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von anderen Unternehmen mit branchenspezifischen Bilanzierungsvorschriften und
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von sonstigen anderen Unternehmen
zu untergliedern. Im Anhang ist die Zusammensetzung der unter lit. b bis d angeführten Ergebnisse entsprechend den Branchenvorschriften gesondert darzustellen, wobei eine Aufgliederung vorzunehmen ist, die zumindest den mit arabischen Ziffern bezeichneten Posten der Gewinn- und Verlustrechnungsschemas nach § 231 UGB entspricht. Für die Unternehmen, für die branchenspezifische Bilanzierungsvorschriften bestehen, ist diese Bestimmung sinngemäß anzuwenden. Die Posten sind gegebenenfalls zu erläutern. Die FMA kann durch Verordnung nähere Vorschriften für diese Anhangsangaben vorschreiben.zu untergliedern. Im Anhang ist die Zusammensetzung der unter Litera b bis d angeführten Ergebnisse entsprechend den Branchenvorschriften gesondert darzustellen, wobei eine Aufgliederung vorzunehmen ist, die zumindest den mit arabischen Ziffern bezeichneten Posten der Gewinn- und Verlustrechnungsschemas nach Paragraph 231, UGB entspricht. Für die Unternehmen, für die branchenspezifische Bilanzierungsvorschriften bestehen, ist diese Bestimmung sinngemäß anzuwenden. Die Posten sind gegebenenfalls zu erläutern. Die FMA kann durch Verordnung nähere Vorschriften für diese Anhangsangaben vorschreiben.
(9)Absatz 9,Abs. 1 bis 5 sind sinngemäß auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anzuwenden.Absatz eins bis 5 sind sinngemäß auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anzuwenden.
Schlagworte
Gewinnrechnung, Schadenversicherung, Versicherungsunternehmen
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018
Dokumentnummer
NOR40171540