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§ 80a VBG

Fassungen
01.07.2007 bis 11.02.2015
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 80a01.07.200711.02.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 32/2015

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2015,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 80 a

Inkrafttretensdatum

01.07.2007

Außerkrafttretensdatum

11.02.2015aufgehoben durch BGBl. I Nr. 32/2015

Abkürzung

VBG

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Überstellung

Paragraph 80 a,

  1. Absatz eins,Weist ein Vertragsbediensteter, der am 30. Juni 2007 ein aufrechtes Dienstverhältnis hatte, aufgrund der Nichterfüllung des Erfordernisses des abgeschlossenen Hochschulstudiums einen Überstellungsabzug auf, der bei Anwendung der Anlage 1 Ziffer eins Punkt 12, Litera b, BDG 1979 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2007, nicht zum Tragen gekommen wäre, ist seine besoldungsrechtliche Stellung auf seinen Antrag entsprechend zu verbessern.
  2. Absatz 2,Wird der Antrag bis spätestens 30. Juni 2008 gestellt, ist die besoldungsrechtliche Stellung mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2007 zu verbessern. Wird der Antrag nach Ablauf des 30. Juni 2008 gestellt, wird die Verbesserung der besoldungsrechtlichen Stellung mit dem Monatsersten wirksam, der dem Tag der Antragstellung folgt.

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2015

Gesetzesnummer

10008115

Dokumentnummer

NOR40093706