Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbraucherzahlungskontogesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 35/2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2018Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2016, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4aParagraph 4 a
Index
20/06 Konsumentenschutz
Text
Entgeltansprüche unabhängiger Betreiber von Geldautomaten
§ 4a.Paragraph 4 a,
Der Zahlungsdienstleister hat den Verbraucher von der Zahlung von Entgelten zu befreien, die ein Dienstleister gemäß § 2 Abs. 3 Z 15 ZaDiG vom Verbraucher für Bargeldabhebungen mit der zum Zahlungskonto des Verbrauchers ausgegebenen Zahlungskarte beansprucht. Der Zahlungsdienstleister hat den Verbraucher von der Zahlung von Entgelten zu befreien, die ein Dienstleister gemäß Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 15, ZaDiG vom Verbraucher für Bargeldabhebungen mit der zum Zahlungskonto des Verbrauchers ausgegebenen Zahlungskarte beansprucht.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/2017
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2018
Dokumentnummer
NOR40198295