Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Wohnungseigentumsgesetz 2002
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 70/2002Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Text
3. Abschnitt
Nutzfläche, Nutzwert, Mindestanteil
Berechnung der Nutzfläche
§ 7.Paragraph 7,
Die Nutzfläche ist in Quadratmetern auszudrücken. Sie ist auf Grund des behördlich genehmigten Bauplans zu berechnen. Ist dies jedoch nicht möglich oder wird eine Abweichung des Bauplans vom Naturmaß des jeweiligen Wohnungseigentumsobjekts um mehr als 3 vH erwiesen, so ist dessen Nutzfläche nach dem Naturmaß zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2015
Dokumentnummer
NOR40029891