BGBl. Nr. 532/1922
Bundesgesetz vom 17. Juli 1922 über Änderungen des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten (Vierte Gerichtsentlastungsnovelle).
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 447neu
Paragraph 447,
In den Ausfertigungen der Urtheile ist insbesondere hervorzuheben, dass für die Ergreifung eines Rechtsmittels gegen das Urtheil, sowie für das Rechtsmittelverfahren überhaupt die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist.