Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 349/1926

kundgemacht 07.12.1926 RIS↗
Staatsvertrag zwischen Österreich und Preußen über die gegenseitige Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen.
Kundmachung BGBl. Nr. 349/1926× zu Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen (BRD)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen (BRD) neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.11.1926 · idF BGBl. Nr. 349/1926 § 2↗RIS↗

Paragraph 2,

Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifizierungsurkunden sollen so bald als möglich in Berlin ausgetauscht werden.