BGBl. Nr. 266/1929
Konsularkonvention zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 22neu
Artikel römisch 22 . Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifiziert und die Ratifikationen werden sobald als möglich in Tallinn ausgetauscht werden. Es wird einen Monat nach dem Tage des Austausches der Ratifikationen in Kraft treten.