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Aus dem RIS zu Rechtstracker

Sie lesen im RIS einen Paragrafen und wollen sehen, was sich an ihm geändert hat. Dafür genügt ein Lesezeichen, eine Erweiterung braucht es nicht.

  1. Ziehen Sie diesen Knopf in die Lesezeichenleiste Ihres Browsers: Zu Rechtstracker
  2. Im RIS auf das Lesezeichen klicken: der Paragraf öffnet sich bei uns im Fassungsvergleich, in einem neuen Tab. Eine Fassung oder ein Stichtag aus dem RIS bestimmt, welche Änderung gezeigt wird. Die Seite des RIS bleibt daneben offen.

Ohne Lesezeichen: die Adresse aus dem RIS oben in das Suchfeld einfügen und Enter drücken.

Zuordnen können wir: Paragrafen, Artikel, Anlagen und ganze Gesetze des Bundesrechts (im Fassungsvergleich), Kundmachungen im Bundesgesetzblatt und davor (in der BGBl-Ansicht), Entscheidungen und Rechtssätze des OGH.

Das Lesezeichen liest nur die Adresse der offenen Seite, nicht ihren Inhalt, und schickt sie nur von Seiten des RIS an rechtstracker.at. Auf jeder anderen Seite meldet es sich nur und schickt nichts.