BGBl. Nr. 347/1931
Internationales Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 17neu
Artikel 17.
Durch die Teilnahme an diesem Abkommen wird der grundsätzliche Standpunkt, den die vertragschließenden Teile in der allgemeinen Frage des Geltungsbereichs der Strafgerichtsbarkeit als einer Frage des internationalen Rechts einnehmen, nicht berührt.