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BGBl. Nr. 284/1932

kundgemacht 17.09.1932 RIS↗
Österreichisch-polnische Vereinbarung, betreffend die Regelung gewisser österreichisch-ungarischer Vorkriegsschulden
Kundmachung BGBl. Nr. 284/1932× zu Österreichisch-ungarische Vorkriegsschulden×

Änderungen durch diese Kundmachung

Österreichisch-ungarische Vorkriegsschulden neu § 0↗RIS↗
Art. 4neu
in Kraft ab 21.04.1931 · idF BGBl. Nr. 284/1932 Art. 4↗RIS↗

Artikel römisch vier. Die gegenwärtige Vereinbarung wird gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des im Haag am 20. Jänner 1930 unterzeichneten allgemeinen Abkommens, betreffend die österreichischen Reparationen, in Kraft treten.

Geschehen im Haag, in zwei Ausfertigungen am 20. Jänner neunzehnhundertdreißig.