BGBl. Nr. 284/1932
Österreichisch-polnische Vereinbarung, betreffend die Regelung gewisser österreichisch-ungarischer Vorkriegsschulden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel römisch vier. Die gegenwärtige Vereinbarung wird gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des im Haag am 20. Jänner 1930 unterzeichneten allgemeinen Abkommens, betreffend die österreichischen Reparationen, in Kraft treten.
Geschehen im Haag, in zwei Ausfertigungen am 20. Jänner neunzehnhundertdreißig.